Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Ferienunterkünfte „Zum Waldrand“
Vermieter:
Brigitte Orth-Jordan und Michael Jordan
Winterbergstraße 80
66996 Erfweiler
Deutschland
Telefon: +49 6391 5802
E-Mail:
Stand: 22. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der von den Vermietern angebotenen Ferienunterkünfte sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der Vermieter bzw. bei einer Buchung über ein Buchungs- oder Vermittlungsportal nach Maßgabe des dort vorgesehenen Buchungsvorgangs zustande.
Individuell zwischen den Vermietern und dem Gast getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erfolgt die Buchung über ein Vermittlungs- oder Buchungsportal und wurden dort ausdrücklich abweichende Zahlungs-, Stornierungs- oder sonstige Buchungsbedingungen vereinbart, gelten für den betreffenden Regelungsbereich die dort vereinbarten Bedingungen.
2. Anreise und Abreise
Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung.
Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen.
Abweichende An- oder Abreisezeiten können individuell vereinbart werden.
Eine verspätete Anreise oder Nichtanreise hebt den Beherbergungsvertrag und die daraus bestehenden Zahlungspflichten nicht automatisch auf.
Wird die Unterkunft am Abreisetag ohne vorherige Vereinbarung verspätet zurückgegeben, können dem Gast die hierdurch tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten bzw. eine gesetzlich geschuldete Nutzungsentschädigung berechnet werden.
3. Bezahlung
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Der verbleibende Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig.
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag erfolgen, ist der gesamte Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung fällig.
Bei nicht fristgerechter Zahlung können die Vermieter nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten und die Unterkunft anderweitig vergeben.
Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, Abfallentsorgung und die Nutzung der für die Unterkunft vorgesehenen PKW-Stellplätze werden nicht gesondert berechnet, soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde.
Die im vereinbarten Unterkunftspreis enthaltenen weiteren Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und Leistungsbeschreibung.
4. Rücktritt und Stornierung durch den Gast
Der Gast kann vor Beginn des Aufenthalts vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung sollte zur eindeutigen Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Eine Stornierung ist bis einschließlich 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei.
Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor der vereinbarten Anreise, bleibt der Anspruch der Vermieter auf den vereinbarten Unterkunftspreis grundsätzlich bestehen, soweit die Unterkunft aufgrund eines in der Person des Gastes liegenden Grundes nicht genutzt wird.
Die Vermieter müssen sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Unterkunft anrechnen lassen.
Kann die Unterkunft für den stornierten Zeitraum vollständig zu mindestens gleichen Konditionen anderweitig vermietet werden, entstehen dem Gast – abgesehen von eventuell tatsächlich angefallenen und nachweisbaren zusätzlichen Kosten – keine Stornierungskosten.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass den Vermietern kein oder ein wesentlich geringerer finanzieller Ausfall entstanden ist.
Der Gast kann eine Ersatzperson vorschlagen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Die Übernahme des Vertrags bedarf der Zustimmung der Vermieter. Die Zustimmung kann insbesondere verweigert werden, wenn sachliche Gründe gegen die Aufnahme der Ersatzperson sprechen.
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung sowie bei einer vom Gast veranlassten vorzeitigen Abreise gelten die vorgenannten Grundsätze entsprechend.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und sonstige Rechte des Gastes bleiben unberührt.
5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei Verträgen über die Bereitstellung einer Ferienunterkunft zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die unter Ziffer 4 eingeräumte Möglichkeit zur Stornierung bleibt hiervon unberührt.
6. Belegung und Nutzung der Unterkunft
Die Unterkunft darf nur mit der bei der Buchung angegebenen bzw. vereinbarten Anzahl von Personen belegt werden.
Eine Übernachtung zusätzlicher, nicht angemeldeter Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieter zulässig.
Eine Weitervermietung, Untervermietung oder sonstige entgeltliche Überlassung der Unterkunft an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieter nicht gestattet.
Die Unterkunft ist ausschließlich zu dem vereinbarten Beherbergungszweck zu nutzen.
Partys, Veranstaltungen oder vergleichbare Zusammenkünfte sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Vermieter nicht gestattet.
Auf Nachbarn und andere Gäste ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Gesetzliche und örtliche Ruhezeiten sind einzuhalten.
7. Nichtraucherunterkunft
Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen der Ferienunterkünfte ausdrücklich nicht gestattet.
Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten, Vapes und vergleichbare Produkte.
Das Rauchen ist ausschließlich in geeigneten Außenbereichen gestattet. Zigarettenreste und sonstige Rauchabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Entstehen durch einen schuldhaften Verstoß gegen das Rauchverbot zusätzliche Reinigungs-, Geruchsbehandlungs-, Reparatur- oder sonstige Kosten, können die Vermieter dem Gast die tatsächlich erforderlichen Kosten in Rechnung stellen.
8. Haustiere und Assistenzhunde
Haustiere sind in den Ferienunterkünften nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für Hunde.
Haustiere dürfen weder in die Unterkunft mitgebracht noch dort aufgenommen werden.
Ein Anspruch auf Unterbringung eines Haustieres besteht nicht.
Wird entgegen dieser Vereinbarung ein Haustier mitgebracht, können die Vermieter dessen Aufnahme in die Unterkunft verweigern.
Entstehen durch einen schuldhaften Verstoß gegen das Haustierverbot zusätzliche Reinigungs- oder sonstige Kosten bzw. Schäden, können die Vermieter die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten geltend machen.
Gesetzliche Rechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung eines anerkannten Assistenzhundes bleiben unberührt.
9. Pflichten des Gastes und pflegliche Behandlung
Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft einschließlich Inventar, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
Die Unterkunft und ihre Einrichtungen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden.
Einrichtungsgegenstände dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Vermieter aus der Unterkunft entfernt oder wesentlich umgestellt werden.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass auch mitreisende Personen diese Verpflichtungen beachten.
Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen. Mit Feuer, Wärmequellen und elektrischen Einrichtungen ist verantwortungsvoll umzugehen.
10. Schäden durch den Gast
Der Gast haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder die von ihm mitgebrachten bzw. aufgenommenen Personen schuldhaft verursachen.
Für Veränderungen, Abnutzungen oder Verschlechterungen, die durch den gewöhnlichen und vertragsgemäßen Gebrauch der Unterkunft entstehen, haftet der Gast nicht.
Während des Aufenthalts verursachte oder festgestellte Schäden und Defekte sind den Vermietern möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit weitere Schäden vermieden und gegebenenfalls notwendige Reparaturen veranlasst werden können.
Bereits bei Anreise erkennbare Schäden oder Mängel sollten ebenfalls möglichst zeitnah mitgeteilt werden.
Die bloße Tatsache, dass ein Schaden während oder nach einem Aufenthalt festgestellt wird, begründet nicht automatisch eine Haftung des Gastes.
11. Mängel und Beanstandungen
Sollte während des Aufenthalts ein Mangel oder eine erhebliche Störung auftreten, hat der Gast die Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren.
Den Vermietern ist, soweit zumutbar und möglich, Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen.
Unterlässt der Gast schuldhaft eine erforderliche Mängelanzeige und kann deshalb keine Abhilfe geschaffen oder ein weiterer Schaden nicht verhindert werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Minderungs-, Schadensersatz-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Gastes bleiben unberührt.
12. Schlüssel und Zugangsdaten
Überlassene Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren bzw. vertraulich zu behandeln.
Schlüssel, Transponder oder Zugangscodes dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
Ein Verlust von Schlüsseln oder anderen Zugangsmitteln ist den Vermietern unverzüglich mitzuteilen.
Bei einem vom Gast schuldhaft verursachten Verlust haftet der Gast für die tatsächlich erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung sowie gegebenenfalls für notwendige Änderungen oder den Austausch von Schließkomponenten, soweit diese aus Sicherheitsgründen erforderlich sind.
13. Zutritt zur Unterkunft während des Aufenthalts
Die Vermieter respektieren während des Aufenthalts die Privatsphäre des Gastes.
Soweit ein sachlicher Grund besteht, insbesondere zur Durchführung notwendiger Reparaturen, zur Abwendung drohender Schäden oder zur Überprüfung einer gemeldeten Störung, ist den Vermietern oder einer von ihnen beauftragten Person nach vorheriger Abstimmung mit dem Gast Zutritt zur Unterkunft zu gewähren.
Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Feuer, Wasser-, Gas- oder sonstigen erheblichen Gefahren, darf die Unterkunft auch ohne vorherige Abstimmung betreten werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
14. Verhalten bei der Abreise
Bei der Abreise ist die Unterkunft in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
Persönliche Gegenstände sind mitzunehmen.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Benutztes Geschirr, Besteck sowie Küchenutensilien sind gereinigt bzw. in die vorhandene Spülmaschine eingeräumt zu hinterlassen.
Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die bei einer normalen Nutzung zu erwartende Verschmutzung hinausgehen und vom Gast schuldhaft verursacht wurden, können entsprechend dem tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungsaufwand berechnet werden.
15. Außenanlagen und bereitgestellte Einrichtungen
Garten, Außenanlagen sowie bereitgestellte Freizeit-, Spiel- oder sonstige Einrichtungen sind bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen.
Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der eigenen Fähigkeiten sowie der örtlichen Gegebenheiten. Die Haftung der Vermieter richtet sich nach Ziffer 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kinder dürfen Einrichtungen, bei denen aufgrund ihrer Art eine Beaufsichtigung erforderlich ist, nur unter angemessener Aufsicht der Erziehungs- oder Aufsichtspersonen nutzen.
Pflanzen, Sträucher und sonstige Bestandteile der Außenanlagen dürfen nicht beschädigt oder ohne Zustimmung verändert werden.
Soweit von den Vermietern ausdrücklich zur Ernte freigegebene Früchte oder Beeren vorhanden sind, dürfen diese in haushaltsüblichen Mengen für den eigenen Verzehr geerntet werden. Pflanzen und Sträucher sind hierbei schonend zu behandeln.
16. Beschreibung und Ausstattung der Unterkunft
Die auf der Internetseite, in Buchungsportalen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen veröffentlichten Bilder und Beschreibungen dienen der möglichst realistischen Darstellung der jeweiligen Unterkunft.
Geringfügige Abweichungen, beispielsweise bei Dekoration oder einzelnen Einrichtungsgegenständen, können auftreten.
Die Vermieter sind berechtigt, einzelne Ausstattungsgegenstände durch mindestens gleichwertige Gegenstände zu ersetzen, soweit dadurch die vereinbarte Nutzung, der Charakter und die wesentlichen Eigenschaften der Unterkunft nicht beeinträchtigt werden.
Gesetzliche Rechte des Gastes bei erheblichen Abweichungen oder Mängeln bleiben unberührt.
17. Leistungsstörungen und außergewöhnliche Ereignisse
Kann die gebuchte Unterkunft aus einem von den Vermietern zu vertretenden Grund nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kann die Unterkunft aufgrund eines außergewöhnlichen, von keiner Vertragspartei zu beherrschenden Ereignisses tatsächlich nicht bereitgestellt oder genutzt werden, richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit für den betreffenden Zeitraum keine Zahlungspflicht des Gastes besteht.
Soweit möglich, können die Vermieter dem Gast eine alternative Unterkunft anbieten. Der Gast ist nicht verpflichtet, eine solche Alternative anzunehmen, sofern sie nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht.
18. Haftung der Vermieter
Die Vermieter haften für Schäden des Gastes nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Verantwortlichkeit der Vermieter besteht.
Eine Haftung besteht insbesondere nicht für Schäden, die der Gast selbst verursacht oder die auf einem unsachgemäßen, unvorsichtigen oder bestimmungswidrigen Verhalten des Gastes oder seiner Mitreisenden beruhen.
Ein etwaiges Mitverschulden des Gastes wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Die Vermieter haften unbeschränkt für Schäden, die durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften die Vermieter ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Fahrräder oder Fahrzeuge des Gastes haften die Vermieter nur, soweit hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Verantwortlichkeit der Vermieter besteht.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Gastes werden verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Beherbergungsvertrags, die Kommunikation mit dem Gast sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der auf der Internetseite veröffentlichten Datenschutzerklärung.
20. Schlussbestimmungen
Individuell zwischen dem Gast und den Vermietern getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollten zur besseren Nachweisbarkeit in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleiben unberührt.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist oder nicht Vertragsbestandteil geworden ist, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
AGB_Zum_Waldrand herunterladen
